Haushaltshilfen
Haushaltshilfen erleichtern Familien und Privatpersonen das Leben im eigenen Haus, indem sie bestimmte Haus- und Familienarbeiten übernehmen. Zu unseren Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören u. a.:
- Staub wischen und saugen
- Oberflächen in Küche, Bad und Wohnbereichen reinigen
- Fenster und Böden putzen
- Abfall entsorgen
- Betten beziehen
- Pflanzen gießen
- Kühlschrank und andere Geräte reinigen
- Zimmer aufräumen
- Wäsche waschen und bügeln
- Mahlzeiten zubereiten
- Kinder oder ältere Familienangehörige betreuen
- Haustiere
- Einkäufe erledigen
Faustregel zur Stundenzahl einer Reinigungskraft
Grob überschlagen kann man davon ausgehen, dass geübte Reinigungskräfte für die Pflege eines durchschnittlich großen Raumes (10 bis 20 Quadratmeter) mit Staubsaugen, Wischen, Staubwischen etc. etwa eine halbe Stunde brauchen.
20 Prozent der Kosten für Ihre Haushaltshilfe in einem Minijob und maximal 510 Euro jährlich können Sie gemäß Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes in Ihrer Steuererklärung in der Anlage „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen.
Damit Ihre Aufwendungen vom Finanzamt anerkannt werden, benötigen Sie für alle Arbeiten Ihrer Haushaltshilfe detaillierte Rechnungen. Dabei sind aber keine Barzahlungen möglich, sondern nur Überweisungen notwendig.
*Unsere Reinigung in Haushalten werden mit haushaltsüblichen Reinigungsmittel gesäubert. Nur auf ausdrücklichem Wunsch benutzen wir Desinfektionsmittel*